Notausstieg - alles was Sie wissen müssen
Inhaltsverzeichnis
Was sind die gesetzlichen Anforderungen für Rettungsöffnungen?
Für die Sicherheit von Ihnen und Ihrer Familie gibt es Anforderungen an Fluchtwege und Rettungsöffnungen, damit Sie im Brandfall so schnell wie möglich aus dem Haus gelangen können. Das Gesetz aus der Bauordnung lautet wie folgt:
Alle Wohn-, Schlaf- und Küchenräume müssen über einen direkten Fluchtweg ins Freie verfügen. Der Fluchtweg oder die Rettungsöffnung können entweder Fenster, Türen oder Luken sein.
Die Anforderungen sind einfach:
Mindestmaße für Rettungsöffnungen:
Die lichte Höhe und Breite der Öffnung müssen zusammen mindestens 1,5 Meter betragen.
Keine der Seiten (Höhe oder Breite) darf weniger als 0,5 Meter betragen.
Zugang zum Außengelände:
Es muss auf Bodenhöhe einen Zugang durch eine Tür direkt zum Außengelände geben.
Was ist eine Rettungsöffnung?
Eine Rettungsöffnung ist typischerweise ein Fenster oder eine Luke. Als Rettungsöffnung darf sie nicht blockiert sein und muss leicht zu öffnen sein – selbst in einer Stresssituation. Die Rettungsöffnung wird genutzt, wenn Ihr Fluchtweg durch Rauch oder Flammen versperrt ist. Überlegen Sie daher, welche Art von Fenstern Sie in jedem Raum haben, und stellen Sie sicher, dass mindestens eines davon geöffnet werden kann oder der Raum sich direkt neben einem Ausgang befindet. Ein Fluchtweg ist typischerweise eine Tür und wird oft einfach die Haustür sein, die Sie täglich benutzten, oder eine Terrassentür im Wohnzimmer oder Schlafzimmer. Eine weitere Möglichkeit ist ein Kellerfenster.
Kennen Sie die Anforderungen an die Fluchtwege in Ihrer Wohnung?
Wenn Ihr Haus umgebaut wird, ist es wichtig, die Anforderungen an die Fluchtwege zu kennen, bevor Sie größere Veränderungen vornehmen und ausgefallene Ideen umsetzen. Gleichzeitig müssen Sie natürlich auch die Anforderungen an die Rettungsöffnung kennen. Egal, wo Sie und Ihre Familie sich im Haus befinden, wenn ein Feuer ausbricht, müssen Sie es schnell verlassen können - auch wenn zum Beispiel eine Treppe durch Flammen blockiert ist. Deshalb ist es eine gute Idee, Terrassentüren und große Fenster zu haben, die man öffnen und aus denen man herausklettern kann. Denken Sie bei der Planung von Türen und Fenstern an Szenarien für den „Fall der Fälle“und wie die Fenster dementsprechend platziert werden sollten.
Mindestbreite von Fluchttüren:
In Wohnungen und Gebäuden mit geringer Personenanzahl:
Türen müssen eine lichte Breite von mindestens 80 cm und eine lichte Höhe von 200 cm haben.
In öffentlichen Gebäuden, Versammlungsstätten oder Arbeitsstätten:
Türen in Rettungswegen müssen eine Mindestbreite von 90 cm und eine lichte Höhe von 200 cm aufweisen.
Für Flucht- und Rettungswege mit hohem Personenverkehr (z. B. Schulen oder Veranstaltungsräume) kann eine Breite von 1,20 m oder mehr erforderlich sein.
Wie sichere ich eine Fluchtöffnung an einem Fenster?
Neben leicht zugänglichen Fluchtwegen gibt es spezifische Anforderungen, die Sie beachten müssen, damit Ihre Wohnung im Notfall ausreichend gesichert ist. Laut der Musterbauordnung (MBO) sowie den Landesbauordnungen muss es in jedem Wohnraum und in der Küche mindestens einen direkten Fluchtweg ins Freie geben. Dabei sollte es sich entweder um ein Fenster, eine Tür oder eine Durchreiche handeln. Der Raum braucht keine Fluchtöffnung zu haben, wenn er mit zwei Türen ausgestattet ist, die in getrennte Räume führen. Die beiden Räume dürfen nicht in offener Verbindung zueinander stehen.
Es ist wichtig, dass die Fluchtluke leicht zu öffnen ist und dass Sie leicht hinaus und die Feuerwehr leicht hinein gelangen kann. Dennoch sollten Sie bei der Sicherheit keine Kompromisse eingehen, wenn es um Einbrüche geht. Wählen Sie ein robustes und sicheres Fenster, das für Sie von innen leicht zu öffnen ist, aber nicht für andere von außen.
Für die Rettungsöffnung als Fenster gelten die folgenden Anforderungen:
Mindestmaße:
Ein Notausstiegsfenster muss eine lichte Öffnung von mindestens 90 cm Breite und 120 cm Höhe bieten.
Bei Dachfenstern gelten ähnliche Maße, sie müssen leicht zugänglich sein und dürfen nicht abschließbar sein, um eine schnelle Öffnung zu ermöglichen.
Maximale Brüstungshöhe:
Die Unterkante der Öffnung darf maximal 1,20 m über dem Fußboden liegen, um die Erreichbarkeit zu gewährleisten.
Zweiter Rettungsweg:
In Gebäuden mit Aufenthaltsräumen in oberen Stockwerken wird ein zweiter Rettungsweg benötigt, der entweder baulich (z. B. über Treppen oder Notausstiegsfenster) oder durch Feuerwehrgeräte gewährleistet werden kann.
Ihr Fenstertyp beeinflusst Ihre Rettungsöffnung
Wenn Sie eine Rettungsöffnung schaffen möchten, sollten Sie die Fenstertypen berücksichtigen. Bei beispielsweise Flügelfenstern und Sprossenfenstern kann es zu Problemen kommen, wenn diese die Anforderungen an eine Rettungsöffnung erfüllen sollen. In diesem Fall sollten Sie das Fenster mit einer abnehmbaren Mittelsprosse (Lodposten) bestellen, wenn Sie es als Rettungsöffnung verwenden möchten. Diese verfügen über ein spezielles Beschlag, das es ermöglicht, das Fenster zu entriegeln, sodass es vollständig geöffnet werden kann und als Rettungsöffnung genutzt werden kann.
Bei der Anschaffung eines Klappfensters können diese die Anforderungen der Musterbauordnung (MBO) an die Funktion als Fluchtöffnung erfüllen, indem sie dieser Formel folgen:
Die Mindesthöhe eines Klappfensters muss 105 cm (H) betragen, um eine Öffnung von 60 cm (C) zu erreichen, und die Breite muss in diesem Fall mindestens 99 cm (B) betragen. Die Formel lautet wie folgt:
H ≥ 105cm
C ≥ 60cm
A = 195cm minus H
Beim Kauf von Flügelfenstern können diese optional mit einer Notöffnung ausgestattet werden und erfüllen die Anforderungen nach folgender Formel:
Wenn die Breite 59 cm beträgt, muss das Fenster 109 cm hoch sein. Für jeden mm, um den die Breite zunimmt, kann die Höhe entsprechend geringer ausfallen.
B ≥ 59 cm
A ≥ 50 cm
C = 159 cm minus B
H = C plus 9 cm
Bitte beachten Sie bei 3- oder 4-flügeligen Fenstern (z. B. Flügel-, Sprossen- oder Oberlichtfenster), dass die Rettungsöffnung standardmäßig von außen gesehen auf der rechten Seite des Fensters angebracht wird. Es ist leider nicht möglich, die Rettungsöffnung auf der linken Seite anzubringen, wenn man das Fenster von außen betrachtet.
Bei Fenstern mit „seitlicher“ Öffnungsrichtung ändert sich sowohl das Aussehen als auch die Funktion des Fensters. Nur der rechte Flügel, von innen gesehen, ist mit einem Griff ausgestattet, falls Sie einen Durchgangskeilgriff gewählt haben. Unabhängig vom Verschlussmechanismus muss das Fenster immer zuerst auf der rechten Seite geöffnet werden, bevor auch die linke Seite geöffnet werden kann.
Um das gesamte Fenster zu öffnen (z. B. im Notfall), verfahren Sie wie folgt: Öffnen Sie zunächst den rechten Flügel wie gewohnt. Anschließend lösen Sie die Scharniere an der mittleren Stange, sodass der linke Flügel gemeinsam mit der mittleren Stange geöffnet werden kann.
HINWEIS: Beim Kauf eines Fensters mit Notausstieg und Windbremse ist die Windbremse auf der rechten Seite (von außen gesehen) nicht vorhanden, da diese für die Funktion der Rettungsöffnung verwendet wird und sich daher um mehr als 90 Grad öffnen lassen muss.